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Habilitation

Ziel des Habilitationsverfahrens ist der Nachweis der Befähigung zur dauernden selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre (Lehrbefähigung). Voraussetzungen für die Feststellung der Lehrbefähigung sind pädagogische Eignung aufgrund selbständig erbrachter Leistungen in der akademischen Lehre und die Befähigung zu selbständiger Forschung aufgrund einer Habilitationsschrift oder einer Mehrzahl von Publikationen (kumulative Habilitationsschrift).

 

Dem/der Habilitierten wird von der Medizinischen Fakultät die Bezeichnung "Privatdozent" / "Privatdozentin" verliehen.

Büro für Habilitationsangelegenheiten

Nora Biller-Kowolik

 

Tel. 06841/16-26099
Fax 06841/16-26324
Geb. 15, Raum 1.07

Sprechzeiten:
Mo, Mi 09-12h, 13-15h
Fr nach Vereinbarung