Justitiariat
Das Justitiariat nimmt eine beratende Funktion für den Vorstand, die Dezernate und die Kliniken in allen internen rechtlichen Fragen wahr. Es ist damit Ansprechpartner für rechtliche Grundsatzangelegenheiten, Vertragsgestaltung und -prüfung, Umsetzung bestehender und neuer Gesetze, dienstrechtliche Angelegenheiten (Prüfung von Dienstaufsichtsbeschwerden und Dienstausweisen) und die Betreuung der Klinischen Studien. Daneben bearbeitet es alle gerichtlichen Verfahren, an denen das Universitätsklinikum des Saarlandes beteiligt ist.
Gesetzestexte: (Es wird ausdrücklich betont, dass sich das UKS den Inhalt der verlinkten Seiten nicht zu eigen macht und die Aktualität der Gesetzestexte nicht garantiert.):
Einwilligungserklärung zur genetischen Untersuchung oder Analyse gem. § 8 GenDG
