Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
Pflegedirektion
Leitung: Pflegedirektor Paul Staut
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UNIVERSITÄTSKLINIKUM DES SAARLANDES
Der Pflegedirektor
 
 
 
 
 

 

                                                                                                                                      P F L E G E D I R E K T I O N

                                                                                                                                      Pflegedirektor: Paul Staut

                                                                                                                                     Telefon: 06841/16-22080

                                                                                                                                     Telefax: 06841/16-22365

                                                                                                                                     e-mail: pflegedirektor@uks.eu

                                                                                                                                     http://www.uniklinikum-saarland.de/einrichtungen/pflegedirektion

 

Informationen für ein Praktikum im Pflegedienst

(Stand April 2011)

 

1. Personenkreis

 

Praktika im Pflegedienst am Universitätsklinikum des Saarlandes sind für folgenden Personenkreis möglich:

 

1.1 Pflichtpraktika

 

  • SchülerInnen der Fachoberschulen für Sozialwesen (FOS)
  • PraktikantenInnen, die ein „Freiwilliges Soziales Jahr“ (FSJ) absolvieren.
  • SchülerInnen der Sozialpflegeschulen und berufsbildenden Schulen
  • TeilnehmerInnen an Lehrgängen für Schwesternhelfer/innen (DRK, ASB, Malteser usw.)
  • TeilnehmerInnen an Lehrgängen für die Altenpflege und Altenpflegehilfe
  • TeilnehmerInnen an Lehrgängen für Krankengymnastik/ Physiotherapie/ Ergotherapie
  • TeilnehmerInnen an Lehrgängen MTLA/ MTRA/ MTAF.
  • TeilnehmerInnen an Lehrgängen sonstiger Gesundheitsfachberufe (auch Weiterbildungen) unter Vorbehalt und nach gesonderter Prüfung
  • Pflegepraktikum im Rahmen des Medizinstudiums
  • Berufsfindungs- und Sozialpraktika aller Schularten.

 

1.2 „Freiwillige“ Praktika 

  • Freie Praktika               (z. B. zur beruflichen Orientierung, zur Überbrückung von Wartezeiten bis zum Beginn einer Ausbildung usw.) –                                     ggf. Genehmigung durch die Agentur für  Arbeit nötig

 

2. Grundlagen:

 

Mindestalter:                        16 Jahre (Ausnahme: Schüler-Pflicht-Praktikum: 15 Jahre)

Dauer:                                    vier Wochen sollten nicht unterschritten werden (Ausnahme: Schüler-Pflicht-Praktikum)

 

Der Einsatz erfolgt betriebsüblich im Schichtdienst; d.h. im Früh-, Spät-, und Wochenenddienst, wobei der Frühdienst i.d.R. um 6.00 Uhr beginnt. Dem Jugendarbeitsschutz wird u.a. dadurch Rechnung getragen, dass Wochenenddienste in der Folgewoche umgehend durch freie Tage ausgeglichen werden.

 

3. Organisation

 

3.1 Bewerbung und Zuweisung:

 

Bewerbungen sind grundsätzlich an die Pflegedirektion zu richten.

 

Per Brief:                                        Universitätsklinikum des Saarlandes

                                                         Pflegedirektion

                                                         Gebäude 11

 

                                                         66421 Homburg (Saar)

 

Oder per Mail:                               pflegedirektor @uks.eu

                                           britta.conrad @uks.eu 

                                           reinhard.suess @uks.eu 

 

Ansprechpartner & Koordination:                 

Stabsstelle Britta Conrad   Tel:  06841 - 16 22393         

Stabsstelle Reinhard Süß   Tel.: 06841 - 16 22054

 

Die Bewerbung soll neben den Personalien auch Angaben zur schulischen Vorbildung, zu Motiv, Termin und Dauer des Praktikums, sowie zu bevorzugten Einsatzbereichen enthalten.

Ein Freiwilliges Soziales Jahr kann im Universitätsklinikum in Kooperation mit dem Internationalen Bund (IB) oder dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) geleistet werden. Auskunft erteilt: Dienstleistungscenter, Telefon 06841-16-22296.

Alle Praktikanten werden nach Rücksprache mit den Pflegedienst-/Bereichsleitungen der Kliniken von der Pflegedirektion ihren Einsatzbereichen zugewiesen.

Rechtzeitig vor Praktikumsbeginn ist ein Vorstellungstermin mit der zuständigen Pflegedienst- bzw. Bereichsleitung der Klinik zu vereinbaren.

 

3.2 Verwaltungsvorgänge im Personaldezernat

 

  • Vor Beginn des Praktikums oder spätestens am ersten Tag muss im Dezernat I,
    Gebäude 11, Zimmer 24 / 23, das Praktikum aufgenommen werden – sog. Verpflichtungserklärung (Erklärung über Datenschutz, Strafgesetz usw.)

 

  • Wenn die Staatsangehörigkeit nicht deutsch oder die eines EU-Landes ist, müssen die Praktikanten/innen vor Beginn des Praktikums eine Kopie der Arbeits- bzw. Aufenthaltserlaubnis vorlegen.
  • Von jedem/jeder Praktikant/in muss vom ersten Tag an ein ärztliches Attest sowie eine Impfbescheinigung vorliegen.

 

 

Wichtig:

Grundsätzlich ist ein Praktikum ohne ausreichenden Impfschutz gegen Hepatitis B nicht möglich!

Bei Einsatz in der Frauen- und Kinderklinik gilt ein erweiterter Impfschutz (Masern / Mumps / Röteln, Windpocken)

 

Benötigte Unterlagen:

 

Praktikum für Fachoberschule,
FSJ
Betriebs-/ Pflichtpraktikum für Realschule, Gymnasium, Gesamtschule usw. 
Freiwilliges Praktikum
Praktikum für eine Ausbildung oder Weiterbildung in anderen Einrichtungen oder eine Hospitation
Praktikum für Studium

Ärztliches Attest/

Impfbescheinigung

(nicht älter als 6 Wochen)

s. Anlage

Ärztliches Attest/

Impfbescheinigung

(nicht älter als 6 Wochen)

s. Anlage

Ärztliches Attest/

Impfbescheinigung

(nicht älter als als 6 Wochen)

s. Anlage

Ärztliches Attest/

Impfbescheinigung

(nicht älter als 6 Wochen)

s. Anlage

Ärztliches Attest/

Impfbescheinigung

(nicht älter als 6 Wochen)

s. Anlage

Praktikantenvertrag

oder

Mitglieds-

bescheinigung der Krankenkasse

Praktikantenvertrag

oder

Bestätigung der entsprechenden Schule wegen Versicherungsschutz

Mitglieds-

bescheinigung der Krankenkasse

Bestätigung des Arbeitgebers oder Ausbildungsträgers, dass Praktikum für die Ausbildung oder Weiterbildung nötig ist

Aktuelle Immatrikulations-bescheinigung

Urlaubsanspruch FOS: 30 Tage/Jahr Urlaub grds. nur während der Schulferien; an schulfreien Tagen müssen die FOS in den Betrieben anwesend sein

 

 

 

 

 

  

3.3 Tätigkeitsmerkmale zum Einsatz von Praktikanten:

 

Das Tätigkeitsfeld von Praktikanten wird mit den besonderen pflegerischen Anforderungen und der Wahrung der Intimsphäre von Patientinnen und Patienten individuell abgestimmt. Die Praktikanten unterstützen das Pflegeteam und werden durch dieses angeleitet und überwacht.

Auf das Alter, den Reifegrad, die Vorbildung und die individuelle Belastbarkeit von Praktikanten wird geachtet. Praktikanten werden nur in begründeten Ausnahmefällen in brisanten Funktionsbereichen und in der psychiatrischen Krankenversorgung eingesetzt.

 

Die Pflegefachkräfte des Einsatzbereiches tragen die Verantwortung bei der Beauftragung von Praktikanten, wovon die individuelle Handlungsverantwortung des Praktikanten im Haftungs- und Schuldrecht unberührt bleibt.

Das Tätigkeitsprofil gilt unter Berücksichtigung der Vorqualifikation und jeweils entsprechender Einweisung und Anleitung für alle Praktikanten im Pflegedienst.

 

3.3.1 Tätigkeiten:

 

Praktikantinnen und Praktikanten sollen hauptsächlich Erfahrungen in der Grundpflege und im organisatorischen Ablauf des Stationsbetriebes machen. In diesen Bereichen unterstützen sie das Pflegeteam. Das Tätigkeitsprofil gilt unter Berücksichtigung der Vorqualifikation und jeweils entsprechender Einweisung und Anleitung für alle Praktikanten im Pflegedienst.

 

3.3.1.1 Pflegerischer Bereich:

 

  • Höflicher, freundlicher Umgang mit allen Patienten und Angehörigen
  • Höflicher und korrekter Umgang mit anderen Berufsgruppen
  • Mithilfe bei der Grundpflege (Körper-, Zahn-, Haar-, Nagelpflege etc.)
  • Mithilfe beim Betten und Lagern
  • Mithilfe bei der Nahrungsversorgung (Mahlzeiten austeilen nach Anordnung)
  • Mithilfe bei der Nahrungsaufnahme von Patienten (Speisen und Getränke)

(Ausnahme: Schwerstkranke, Sondennahrung, Ernährungspumpen)

  • Mithilfe bei der Mobilisation (Aufstehen, Gehen, Führen)
  • Begleitung zu Untersuchungen (Ausnahme: besonders gefährdete Patienten)
  • Mithilfe bei den Ausscheidungen (Steckbecken, Toilettenstuhl, Begleitung zur Toilette)
  • Messen von Temperatur, Puls und Blutdruck
  • Bestimmung von Körpergröße und -gewicht
  • Mithilfe beim Verbandswechsel
  • Mithilfe bei der sonstigen Behandlungspflege (Verordnungen und Prophylaxen)
  • Krankenbeobachtung und (mündliche) Berichterstattung im Rahmen der Fähigkeiten (die selbständige schriftliche Pflege-Dokumentation und die Erhebung der Pflegeanamnese u.ä. sind keine Aufgabe von Praktikanten, wohl aber die Dokumentation ermittelter Werte)
  • Krankenbeobachtung und (mündliche) Berichterstattung im Rahmen der Fähigkeiten (die selbständige schriftliche Pflege-Dokumentation. Die Erhebung der Pflegeanamnese u.ä. sind keine Aufgabe von Praktikanten, wohl aber die Dokumentation ermittelter Werte)
  • Mithilfe bei Entlassung, Verlegung und Neuaufnahme, einschließlich Richten des Bettplatzes, Tauschen von Betten/ Nachttischen, etc.
  • Beachtung der hygienischen Grundsätze im Dienstbetrieb

 

3.3.1.2 Hauswirtschaftlicher Bereich

 

  • Ordnung im Patientenzimmer, in Funktionsräumen und Schränken
  • Einordnen von Verbrauchsgütern
  • Reinigungsarbeiten (Pflegeartikel, Arbeitspflegeraum)
  • Vorbereitung des Patientenzimmers für neuen Patienten
  • Austeilen von Getränken, Zubereitung von Tee u.ä.

 

3.3.1.3 Sonstige Tätigkeiten:

 

  • Botengänge innerhalb des Klinikums
  • Besorgungen für Patientinnen und Patienten innerhalb des Klinikums  

3.3.2 Grundsätzlich nicht erlaubt:

  • Jeglicher Umgang mit Medikamenten jeder Art
  • Injektionen, Infusionsvorbereitung
  • Katheterisieren, Einläufe, Klistiere
  • Versorgung von Patienten in kritischem Gesundheitszustand oder mit besonderer Gefährdung
  • Erteilen von patientenbezogenen Auskünften jedweder Art an Patienten, Angehörige oder sonstige klinikfremde Personen (Schweigepflicht und Datenschutz sind auch außerhalb des Klinikums/nach Dienstende zu beachten!) 

3.4 Persönliche Hygiene

 

Es dürfen kein Schmuck, kein Ehering, keine Uhren an Armen und Unterarmen, kein Nagellack, keine Nagelplastiken, künstliche Fingernägel, Gelnägel und keine Piercings im Gesicht getragen werden. Haare ab Kragenlänge sind zusammenzubinden.

Im Übrigen gelten die Vorschriften der Basishygieneordnung des Universitätsklinikums.

 

3.5 Dienstkleidung

 

Dienstkleidung, außer Schuhen, kann in manchen Bereichen gestellt werden.

 

Auch Praktikanten repräsentieren die Gesamtheit der Beschäftigten des Klinikums. Deshalb ist auf das äußere Auftreten (Verhalten zu Patienten, Besuchern und Mitarbeitern, Kleidung, persönliche Hygiene, Schmuck, geeignetes Schuhwerk etc.) zu achten.

 

3.6 Laufzettel / Einweisung / Unterstellung:

 

Alle Praktikanten erhalten über die Pflegedirektion den Laufzettel und andere wichtige Informationen zum Verlauf des Praktikums. Der Laufzettel ist in Dezernat I, Zimmer 24 / 23 entsprechend abzeichnen zu lassen und der zuständigen Bereichs- bzw. Pflegedienstleitung zu Beginn des Einsatzes vorzulegen.  

Auf die besondere Fürsorgepflicht der Vorgesetzten bei der Einweisung und Begleitung der Praktikanten wird hingewiesen. Die vollständige Einweisung ist von den Praktikanten gegenzuzeichnen.

Andere Praktikanten und Auszubildende sind keine Vorgesetzten der Praktikanten und diesen somit nicht weisungsbefugt.

 

3.7 Impfungen / Arbeitsschutz / Krankmeldung

 

Im Rahmen eines Praktikums können Sie unter Umständen an Menschen arbeiten, die an ansteckenden Krankheiten leiden. Diese Tätigkeit ist mit Infektionsrisiken verbunden, die durch entsprechende Impfungen und Einhaltung der Dienstvorschriften minimiert werden können. Es muss deshalb vor Beginn des Praktikums ein ärztliches Attest über ihre Gesundheit, sowie der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Hepatitis B, sowie – je nach Einsatzbereich – gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken vorliegen. Bitte benutzen Sie hierzu das beiliegende Formblatt und lassen dies von Ihrem/-r Hausarzt/-ärztin abzeichnen. Bitte bedenken Sie, dass eine Impfung gegen Hepatitis B mindestens sechs Wochen vor Beginn des Praktikums begonnen werden muss, da mindestens zwei Impfungen notwendig sind, um einen ausreichenden Schutz aufzubauen.

 

Die Kosten für diese Impfungen werden bis zum 18. Geburtstag i.d.R. von den Krankenkassen übernommen; für Frauen bezüglich Windpocken und Röteln auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Die personalärztliche Dienststelle kann Impfungen nur für Beschäftigte des UKS durchführen. Diesen Status haben bei Praktikanten lediglich Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) machen.

 

Auf die besonderen Bestimmungen des Arbeitsschutzes, der eigenen Gesundheitsgefährdung und der Unfallverhütung ist hinzuweisen. Die Einhaltung der Vorschriften ist zu überwachen. Im Falle eines Arbeitsunfalls ist in jedem Fall eine Vorstellung beim D-Arzt der Chirurgie notwendig.

Eine Erkrankung mit Arbeitsunfähigkeit ist unverzüglich telefonisch dem Einsatzbereich oder der zuständigen Pflegedienst- bzw. Bereichsleitung mitzuteilen.

FSLer, bei denen eine länger als drei Tage andauernde Arbeitsunfähigkeit vorliegt, müssen der zuständigen Pflegedienst-/Bereichsleitung ein ärztliches Attestes vorlegen. 

  

3.8 Arbeitszeiten

 

Die Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden

Die Arbeitszeiten (Anfang/Ende) der Praktikanten können nach Rücksprache mit der Pflegedienst- bzw. Bereichsleitung individuell gestaltet werden.

Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes sind zu beachten.

 

3.9 Zeugnis / Bescheinigung / Berichtshefte

 

Nach Beendigung des Praktikums erhalten die Praktikanten auf Verlangen eine Bescheinigung. Hierzu liegen im Einzelfall auch Vordrucke – z.B. von Ausbildungseinrichtungen – vor. Ein detailliertes Praktikantenzeugnis wird insbesondere dann erstellt, wenn dem Praktikum eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz in den Pflegeberufen zu Grunde liegt. Hierzu findet das Standardformular „Beurteilung von Praktikanten/innen im Pflegedienst“ Anwendung.

 

In Einzelfällen müssen Praktikanten Berichtshefte oder sonstige Nachweise führen.

Es können nur Tätigkeiten bestätigt werden, die auch tatsächlich ausgeführt wurden.

 

4. Weitere Grundsätze:

 

Wir behalten uns grundsätzlich die Prüfung von ggf. vorgegebenen Praktikumsinhalten und die Entscheidung, ein Praktikum zu gewähren oder abzubrechen, vor.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Zuteilung in einen Wunsch-Einsatzbereich.

Die Pflegedirektion, bzw. deren Beauftragte behalten sich in begründeten Fällen eine fristlose Beendigung von Praktika vor.

 

5. Wertkarte:

 

Praktikanten in der Pflege, für die Fachoberschule, Berufsfindung, Schule und Ausbildung erhalten gegen Vorlage einer Kopie der ausgefüllten Praktikantenerklärung an der Kasse im Personalcasino eine Wertkarte. Sie bekommen pro Tag einen festgelegten Essenszuschuss.

 

Ausnahme:           Famulanten und PJs bekommen diesen Subventionsbetrag nicht; sie erhalten die

                               Karte über das Dekanat im Gelände.