Informationen für das Klinik-Praktikum Rettungsdienst
(Stand: Januar 2011)
1. Personenkreis
Klinik-Praktika für Mitarbeiter des Rettungsdienstes sind am Universitätsklinikum des Saarlandes für folgenden Personenkreis möglich:
1.1 Pflichtpraktika
TeilnehmerInnen an der Ausbildung zur/zum Rettungsassistentin/Rettungsassistenten
- TeilnehmerInnen an der Ausbildung zur/zum Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter
- TeilnehmerInnen an der Ausbildung zur/zum Rettungshelferin/Rettungshelfer
2. Grundlagen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Bestehender Ausbildungsvertrag mit einer staatl. anerkannten Rettungsdienstschule
- Dauer:
RettungsassistentIn
- Allgemeine Pflegestation 60 Stunden
- Notaufnahmebereich 60 Stunden
- Operationsbereich – Anästhesie - 180 Stunden
- Intensiv- oder Wachstation 120 Stunden
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420 Stunden
RettungssanitäterIn
- Operationsbereich – Anästhesie - 80 Stunden
- Intensiv- oder Wachstation 80 Stunden
-----------------
160 Stunden
RettungshelferIn
- Operationsbereich – Anästhesie - 80 Stunden
- Intensiv- oder Wachstation 80 Stunden
-----------------
160 Stunden
(In Absprache mit der Schickstelle können diese Stunden verkürzt werden)
Der Einsatz erfolgt betriebsüblich im Schichtdienst:
OP 07:00 – 15:30 Uhr Montag - Freitag
Intensivstation Frühdienst von 06:00 – 14:15 Uhr
Spätdienst von 13:45 bis 21:45 Uhr
Allgemeine Pflegestation Frühdienst von 06:00 – 14:15 Uhr
Spätdienst von 13:45 bis 21:45 Uhr
Notaufnahmebereich Frühdienst von 06:00 – 14:15 Uhr
Spätdienst von 13:45 bis 21:45 Uhr
3. Organisation
3.1 Bewerbung und Zuweisung:
Bewerbungen sind grundsätzlich an die Geschäftsführende Pflegedienstleitung der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie zu richten.
Per Brief: Universitätsklinikum des Saarlandes
Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin
und Schmerztherapie
Gf. Pflegedienstleitung
Herrn Wolfgang Klein
66421 Homburg (Saar)
Oder per Mail: wolfgang.klein @uks.eu
Die Gf. Pflegedienstleitung ist telefonisch unter der Nummer 06841-16-22725 erreichbar.
Ansprechpartner & Koordination:
PRX Andreas Hoppstädter Tel: 06841 - 16 33200 Pieper 93-5272
PRX Sabine Pütz Tel: 06841 - 16 22406 Pieper 93-5041
Dezentrale BL Dirk Schmidt Tel: 06841 - 16 22827 Pieper 93-5063
Die Bewerbung soll neben den Personalien auch Angaben zur schulischen Vorbildung, zu Motiv, Termin und Dauer des Praktikums enthalten.
Alle Praktikanten werden von der Praxisanleitung der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie ihren Einsatzbereichen zugewiesen.
3.2 Verwaltungsvorgänge im Personaldezernat
- Vor Beginn des Praktikums oder spätestens am ersten Tag muss im Dezernat I,
Gebäude 11, Zimmer 23, das Praktikum aufgenommen werden – sog. Verpflichtungserklärung (Erklärung über Datenschutz, Strafgesetz usw.) - Wenn die Staatsangehörigkeit nicht deutsch oder die eines EU-Landes ist, müssen die Praktikanten/innen vor Beginn des Praktikums eine Kopie der Arbeits- bzw. Aufenthaltserlaubnis vorlegen.
- Von jedem/jeder Praktikant/in muss vom ersten Tag an ein ärztliches Attest, eine Impfbescheinigung und ein Schreiben der Schickstelle bzw. der Rettungsdienstschule vorliegen.
Wichtig:
Grundsätzlich ist ein Praktikum ohne
ausreichenden Impfschutz gegen Hepatitis B nicht möglich!
- Spätestens zu Praktikumsbeginn erfolgt eine Vorstellung bei der zuständigen Gf. Pflegedienst- bzw. Bereichsleitung oder Praxisanleitung der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie.
3.3 Tätigkeitsmerkmale zum Einsatz von Praktikanten:
Das Tätigkeitsfeld von Praktikanten wird mit den besonderen pflegerischen Anforderungen und der Wahrung der Intimsphäre von Patientinnen und Patienten individuell abgestimmt. Die Praktikanten werden durch das Pflegeteam angeleitet und überwacht.
Die Pflegefachkräfte des Einsatzbereiches tragen die Verantwortung bei der Beauftragung von Praktikanten, wovon die individuelle Handlungsverantwortung des Praktikanten im Haftungs- und Schuldrecht unberührt bleibt.
3.3.1 Tätigkeiten „Allgemeine Pflegestation/Notaufnahmebereich“ u.a:
Praktikantinnen und Praktikanten sollen hauptsächlich Erfahrungen in der Grundpflege und im organisatorischen Ablauf des Stationsbetriebes machen. In diesen Bereichen unterstützen sie das Pflegeteam. Das Tätigkeitsprofil gilt unter Berücksichtigung der Vorqualifikation und jeweils entsprechender Einweisung und Anleitung für alle Praktikanten im Pflegedienst.
3.3.1.1 Pflegerischer Bereich u.a.:
- Höflicher, freundlicher Umgang mit allen Patienten und Angehörigen
- Höflicher und korrekter Umgang mit anderen Berufsgruppen
- Mithilfe bei der Grundpflege (Körper-, Zahn-, Haar-, Nagelpflege etc.)
- Mithilfe beim Betten und Lagern
- Mithilfe bei der Nahrungsversorgung (Mahlzeiten austeilen nach Anordnung)
- Mithilfe bei der Nahrungsaufnahme von Patienten (Speisen und Getränke)
(Ausnahme: Schwerstkranke, Sondennahrung, Ernährungspumpen)
- Mithilfe bei der Mobilisation (Aufstehen, Gehen, Führen)
- Begleitung zu Untersuchungen (Ausnahme: besonders gefährdete Patienten)
- Mithilfe bei den Ausscheidungen (Steckbecken, Toilettenstuhl, Begleitung zur Toilette)
- Temperatur, Puls und Blutdruck messen
- Bestimmung von Körpergröße und -gewicht
- Mithilfe beim Verbandswechsel
- Mithilfe bei der sonstigen Behandlungspflege (Verordnungen und Prophylaxen)
- Krankenbeobachtung und (mündliche) Berichterstattung im Rahmen der Fähigkeiten (die selbständige schriftliche Pflege-Dokumentation. Die Erhebung der Pflegeanamnese u.ä. sind keine Aufgabe von Praktikanten, wohl aber die Dokumentation ermittelter Werte)
- Mithilfe bei Entlassung, Verlegung und Neuaufnahme, einschließlich Richten des Bettplatzes, Tauschen von Betten/ Nachttischen, etc.
- Beachtung der hygienischen Grundsätze im Dienstbetrieb
3.3.1.2 Sonstige Tätigkeiten:
- Botengänge innerhalb des Klinikums
- Besorgungen für Patientinnen und Patienten innerhalb des Klinikums
3.3.2. Zusätzliche Tätigkeiten „Anästhesie / Intensivstation“ u.a.
- Überwachung von Intensivpatienten (unter Anleitung und Aufsicht)
(Beurteilung Bewusstsein, Atmung, Kreislauf) - Umgang mit Monitoring (EKG, SaO2, NIBP, Temperatur)
- Notfallmedikamente vorbereiten
- Richten von Infusionen
- Richten von Medikamenten mit Kennzeichnung
- Umgang mit Perfusoren und Richten von Perfusorspritzen
- Richten von Tuben bzw. Larynxmasken oder Larynxtuben
- Assistenz bei Medikamentengabe
- Assistenz bei der Intubation
- Assistenz bei peripheren Zugängen
- Assistenz bei Blasenkatheterisierung
- Maskenbeatmung mit Freihalten der Atemwege (Esmarch, Guedel-/Wendeltubus)
- Absaugen Mund-Rachen-Raum
- Patientenversorgung im Aufwachraum unter Anleitung
- Mithilfe bei der Lagerung von Patienten und der Grundpflege
- Umgang mit Beatmungsgeräten zum Patiententransport (z.B. Dräger Oxylog 2000 und 3000) beinhaltet Überprüfung und Grundeinstellungen am Gerät.
- Assistenz bei der Versorgung von Patienten in kritischem Gesundheitszustand oder mit besonderer Gefährdung
3.4 Persönliche Hygiene
Es dürfen kein Schmuck, kein Ehering, keine Uhren an Armen und Unterarmen, kein Nagellack, keine Nagelplastiken, künstliche Fingernägel, Gelnägel und keine Piercings im Gesicht getragen werden. Haare ab Kragenlänge sind zusammenzubinden.
Im Übrigen gelten die Vorschriften der Basishygieneordnung des Universitätsklinikums.
3.5 Dienstkleidung
Dienstkleidung kann in manchen Bereichen gestellt werden.
Auch Praktikanten repräsentieren die Gesamtheit der Beschäftigten des Klinikums. Deshalb ist auf das äußere Auftreten (Verhalten zu Patienten, Besuchern und Mitarbeitern, Kleidung, persönliche Hygiene, Schmuck, geeignetes Schuhwerk etc.) zu achten.
3.6 Laufzettel / Einweisung / Unterstellung:
Alle Praktikanten erhalten von der zuständigen Gf. PDL, bzw. PraxisanleiterIn einen Laufzettel mit wichtigen Informationen zum Verlauf des Praktikums. Dieser Laufzettel ist entsprechend in der Verwaltung abzeichnen zu lassen und bei der GF. Pflegedienstleitung / PraxisanleiterIn abzugeben.
Auf die besondere Fürsorgepflicht der Vorgesetzten bei der Einweisung und Begleitung der Praktikanten wird hingewiesen.
Andere Praktikanten, Zivildienstleistende und Auszubildende sind keine Vorgesetzten der Praktikanten und diesen somit nicht weisungsbefugt.
3.7 Impfungen / Arbeitsschutz / Krankmeldung
Im Rahmen eines Praktikums können Sie unter Umständen an Menschen arbeiten, die an ansteckenden Krankheiten leiden. Diese Tätigkeit ist mit Infektionsrisiken verbunden, die durch entsprechende Impfungen und Einhaltung der Dienstvorschriften minimiert werden können. Es muss deshalb vor Beginn des Praktikums ein ärztliches Attest über ihre Gesundheit, sowie der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Hepatitis B, vorliegen. Bitte benutzen Sie hierzu das beiliegende Formblatt und lassen dies von Ihrem/-r Hausarzt/-ärztin abzeichnen. Bitte bedenken Sie, dass eine Impfung gegen Hepatitis B mindestens sechs Wochen vor Beginn des Praktikums begonnen werden muss, da mindestens zwei Impfungen notwendig sind, um einen ausreichenden Schutz aufzubauen.
Die Kosten für notwendige Impfungen werden in der Regel von der Schickstelle übernommen. Die personalärztliche Dienststelle kann Impfungen nur für Beschäftigte des UKS durchführen.
Auf die besonderen Bestimmungen des Arbeitsschutzes, der eigenen Gesundheitsgefährdung und der Unfallverhütung ist hinzuweisen. Die Einhaltung der Vorschriften ist zu überwachen. Im Falle eines Arbeitsunfalls ist in jedem Fall eine Vorstellung beim D-Arzt der Chirurgie notwendig.
Eine Erkrankung mit Arbeitsunfähigkeit ist unverzüglich telefonisch dem Einsatzbereich oder der Praxisanleitung der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie mitzuteilen. Die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist erforderlich, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert.
3.8 Arbeitszeiten
Die Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
Die Arbeitszeiten (Anfang/Ende) der Praktikanten können nach Rücksprache mit der Praxisanleitung der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie individuell gestaltet werden.
Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes u.ä. Regelungen sind zu beachten.
3.9 Zeugnis / Bescheinigung / Berichtshefte
Beurteilung: Jeder Praktikant bringt von seiner zuständigen Rettungsdienstschule Unterlagen zur Beurteilung, Beobachtung und zum Ausbildungsnachweis mit. Diese Beurteilungsbögen werden von den Mitarbeitern, die mit dem Praktikanten vor Ort gearbeitet haben, ausgefüllt. Diese Beurteilung sollte von zwei Mitarbeitern unabhängig erfolgen ggf. mit der Unterstützung eines Praxisanleiters.
Bestätigung der gesamten Einsatzzeit im Nachweisheft:
Nur durch die GF. Pflegedienstleitung.
4. Weitere Grundsätze:
Wir behalten uns grundsätzlich die Prüfung von ggf. vorgegebenen Praktikumsinhalten und die Entscheidung, ein Praktikum zu gewähren oder abzubrechen, vor.
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Zuteilung in einen Wunsch-Einsatzbereich.
Die Gf. Pflegedienstleitung der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie behält sich in begründeten Fällen eine fristlose Beendigung von Praktika vor.
