Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
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Antragstellung zur Förderung eines Vorhabens aus Kompensationsmitteln

Form des Antrages
alle Mitglieder der Medizinischen Fakultät können ab sofort Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium beim Studiendekan einreichen.

Auf der Seite von CHELM® finden Sie unter dem Menüpunkt "Studiengebühren" das Programm Advocate, um ihren Antrag online eingeben zu können.


Die Antragstellung - Schritt für Schritt


Jeder Antrag muss zusätzlich als Ausdruck unterschrieben an das Dekanat mit dem Stichwort "Kompensationsmitteln" gesendet werden.


Werden Sachmittel beantragt, so sind entsprechende Angebote ebenfalls zu übermitteln. Anträge, die diesen Kriterien nicht entsprechen, werden nicht bearbeitet.


Frist
Die Ausschlußfrist für Anträge für das Sommersemester 2012 ist Samstag, der 31.12.2011. Später eingehende Anträge können erst zum Wintersemester 11/12 berücksichtigt werden. Die Deadline muss strikt eingehalten werden.

Inhalt des Antrages
Bitte beachten Sie die Richtlinien zur Antragstellung bei Studiengebühren (aktuelle Richtlinien in Arbeit).
Anträge können grundsätzlich nur für 1 Semester gestellt werden. Folgeanträge sind möglich und müssen zu jedem neuen Semester beantragt werden. Unbefristete Personalstellen als auch Baumaßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Bericht
Da die Fakultät sowohl dem Präsidium der Universität als auch dem Ministerium regelmäßig über die Verwendung der Mittel berichten muss und aufzuzeigen ist, dass die Lehre über die genehmigten Vorhaben tatsächlich verbessert wurde, wird im Antrag besonderer Wert auf die Methoden und Instrumente zur Qualitätskontrolle gelegt. Nach Abschluss eines jeden Semesters muss ein Statusbericht an das Studiendekanat erfolgen, welche Verbesserung der Lehre an Hand der im Antrag dargelegten Kriterien gemessen wurde. Dieser Statusbericht ist ebenfalls über Advocate online einzugeben. Die Maske hierzu finden Sie unter "Meine Anträge" zu dem entsprechend von Ihnen gestellten Antrag.