Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
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Hebammenschule
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Die traditionell ureigene Aufgabe der Hebamme ist die autonom verantwortliche Betreuung der Frauen während eines normal verlaufenden  Schwangerschafts-, Geburts- und Wochenbettverlaufs sowie bei pathologischen Verläufen in Zusammenarbeit mit den Gynäkologen, wobei die Schwangerenbetreuung, die Geburt und das Wochenbett zu den vorbehaltenen Tätigkeiten einer Hebamme gehören.
Die Hebamme muss in der Lage sein, Frauen während der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett zu überwachen, zu betreuen und zu beraten. Dies alles beinhaltet Vorsorgemaßnahmen, das Erkennen von Regelwidrigkeiten bei Mutter und Kind, bei bedarf die Hinzuziehung medizinischer Unterstützung sowie die Durchführung von Notfallmaßnahmen, wenn medizinische Hilfe fehlt.

Die Hebamme hat eine wichtige Aufgabe bei der Gesundheitsberatung- und erziehung nicht nur der Frauen, sondern auch in der Familie und in der Gemeinde. Die Arbeit beinhaltet neben der Vorbereitung auf Geburt und Elternschaft außerdem bestimmte Bereiche der Gynäkologie, der Familienplanung und der Säuglingspflege.

Die Hebamme kann in Krankenhäusern, in Geburtshäusern, bei Beratungsstellen, bei der Frau zu Hause oder in jeder anderen Einrichtung praktizieren.