Ausbildungsverlauf
Die Ausbildung zur Hebamme/Entbindungspfleger dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung
ab die aus einem praktischen, mündlichen und schriftlichen Teil besteht.
Nach bestandener Prüfung wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung urkundlich ausgewiesen.
| Die rechtlichen Grundlagen der Ausbildung sind die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebPrV) und die Europäische Richtlinie 80/155/EWG. |
Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit einer sechsmonatigen Probezeit.
Die Ausbildung setzt sich aus theoretischem
Unterricht in der Hebammenschule und praktischem sowie klinisch-praktischem Unterricht in den Einsatzgebieten der Frauenklinik zusammen.
Die Regelungen für Ausbildungsvergütung und Urlaub erfolgen nach den Bestimmungen des derzeit gültigen Tarifvertrags.
Ein ausbildungsintegrierter Bachelorstudiengang Gesundheit und Pflege / Schwerpunkt Hebammenwesen
ist für einige Hebammenschülerinnen möglich über eine Kooperation mit der Katholischen Fachhochschule Mainz.
