Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen
Muss mein Kind zum Kieferorthopäden?
Diese häufig gestellte Frage sollte zum Wohle Ihres Kindes nur einer abschließend beantworten: die Klinik für Kieferorthopädie oder ein niedergelassener Fachzahnarzt für Kieferorthopädie. Es ist keinesfalls richtig, dass eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen nur durchgeführt werden kann, sobald alle "bleibenden" Zähne durchgebrochen sind.
Bereits viel früher, nämlich im Alter von 4-6 Jahren, kann eine kieferorthopädische Behandlung bei Fehlwachstum des Gebissskeletts nötig und möglich sein. Besonders häufig ist der einseitige Kreuzbiss zu finden (siehe auch Bild rechts). Während die Zahnstellung sich durchaus auch später noch leicht korrigieren lässt, ist das dadurch verursachte und bereits abgelaufene Fehlwachstum beim Ausgewachsenen nicht mehr ohne Operation rückgängig zu machen. Die sogenannte Schwenkung (heißt auch außerhalb des Saarlandes so) des Kiefers kann dann im Erwachsenenalter zu erheblichen Problemen mit Kaumuskulatur, Kiefergelenken und sogar dem Bewegungsapparat führen.
Im folgenden finden Sie günstige Zeitpunkte zur Vorstellung Ihres Kindes aufgelistet.
- 4-6 Jahre: Kontrolle wegen Kreuzbiss, offener Biss, Unterkiefer-Rücklage sowie Minderwachstum des Oberkiefers
- 8 Jahre: Kontrolle der Frontzahnstufe und des Schneidezahnwechsels
- 10 Jahre: Kontrolle wegen Engständen, falschen Verzahnungen, Verlagerungen, Nichtanlagen, Unterkiefer-Positionsabweichungen
- 12-13 Jahre: Kontrolle des nun vollständigen Gebisses in Bezug auf Funktionsfähigkeit, Therapie von Zahnstellungsanomalien und Unterkiefer-Positionsabweichungen
- ab 16 Jahre: Behandlung erheblicher skelettaler Abweichungen zusammen mit der MKG-Chirurgie
Diese Liste dient nur einer kurzen Orientierung. Es gibt zu viele individuelle Krankheitsbilder, um diese hier alle aufzulisten. Wenn Sie die genannten Zeiten einhalten, verpassen Sie für die Entwicklung des Gebisses Ihres Kindes keinen wichtigen Zeitpunkt. Bitte sprechen Sie uns an und vereinbaren einen Termin.
Sie benötigen für die Vorstellung Ihres Kindes bei uns KEINE Überweisung Ihres Hauszahnarztes, das Versichertenkärtchen reicht bei Patienten bis zum 18. Geburtstag aus.
Einseitiger Kreuzbiss

Falsche Verzahnung

Offener Biss

Umgekehrte Stufe

Oberkiefer zu klein

Engstand

LKG-Spalte Milchgebiss

Infoblätter zum Download
Sie finden hier Infoblätter zur Behandlung für Eltern (E) und Patienten (P)
