Stabsstelle Eingangsrechungsbearbeitung
Zu allen Beschaffungsvorgängen, Lieferungen und Leistungen erfolgen Abrechnungen, mit denen die Ansprüche von Auftragnehmern des UKS auf Bezahlung geltend gemacht werden.
Im Dezernat III besteht der Grundsatz ?Wer bestellt ? bezahlt!? Dabei werden die vorgegebenen Rahmenbedingungen zur Wirtschaftsplanerfüllung und Rechnungslegung streng beachtet und nur Forderungen beglichen, die begründet sind und zu Recht bestehen. Grundlagen einer konformgerechten Rechnungsbearbeitung ist die Übereinstimmung der Rechnung mit dem Auftrag und der bestätigten Lieferung bzw. Leistung durch den Auftraggeber.
Die Stabsstelle Eingangsrechnungsbearbeitung untersteht deshalb direkt der Dezernatsleitung und ist für die zeitgerechte Prüfung und Bearbeitung aller Eingangsrechnungen zuständig, die im Wirtschaftsdezernat eingehen.
Diesen Rechnungen liegen grundsätzlich Lieferungen und Leistungen zugrunde, zu denen über das Dezernat Wirtschaft entsprechende Aufträge erteilt worden sind und zu denen die notwendigen und bestätigten Liefer- und Leistungsnachweise vorliegen.
Das Bearbeitungsvolumen in diesem Aufgabenbereich liegt zwischen 35.000 und 40.000 Rechnungen/Jahr.
Mit optimiertem DV-Einsatz werden in Abstimmung mit den auftragsveranlassenden Sachgebieten zukünftig die Bestellvolumen noch mehr gebündelt, rationelle Prüf- und Bearbeitungsverfahren angewendet und die daraus resultierenden Zahlungs- und Erstattungsvorgänge zeitgerecht eingeleitet.
Die endgültigen Vorgänge zur eigentlichen Zahlung werden nach der Sachbearbeitung im Dezernat Wirtschaft durch das Dezernat II - Finanzen - veranlasst.
Über die weiteren Zuständigkeiten und Ansprechpartner in den Sachgebieten informiert Sie die Kontaktseite des Dezernates III.
