Die Organtransplantation ist heutzutage eine etablierte Therapie bei vielen Erkrankungen, die zum Organversagen führen. In Deutschland warten circa 12 000 Menschen auf eine lebensrettende Transplantation. 2009 konnten bundesweit aber nur 4709 Organe übertragen werden. Die häufigste Organtransplantation war mit 2772 Fällen die Nierentransplantation.
Prof. Dr. med. Hans Köhler, Ärztlicher Direktor am Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) betont, dass die Transplantationsmedizin heute ein integraler Bestandteil der medizinischen Versorgung ist: „Vielen Patienten, die ein Organ benötigen, wird durch die Transplantation ein neues Leben geschenkt. Begrenzt werden die Transplantationsmöglichkeiten durch den weiterhin bestehenden Mangel an Organspendern. An jedem Tag sterben im Durchschnitt drei Menschen, weil nicht genügend Organe zur Verfügung stehen.
Im Transplantationszentrum des Saarlandes am Universitätsklinikum in Homburg wurden 2009 46 Nieren-, Herz-, Lungen- und Lebertransplantationen durchgeführt. Die häufigste Transplantation überhaupt ist die Hornhauttransplantation. Dabei handelt es sich nicht um eine Organ- sondern um eine Gewebetransplantation. Mit über 200 Transplantationen im Jahr 2009 gehört die Lions Hornhautbank am UKS zu den fünf größten Hornhauttransplantationszentren in Deutschland.
Damit auch am UKS die Organ- und Gewebespende weiter intensiviert werden kann, wurde die Stelle des Inhouse Koordinators mit PD Dr. med. Dietmar Mauer neu geschaffen – ein Modell, das in Spanien schon seit vielen Jahren die höchsten Organspenderaten in Europa zeigt. „Wir gewährleisten damit, dass alle möglichen Organ- und Gewebespender erkannt werden. Wenn keine schwerwiegenden Erkrankungen dagegen sprechen und eine Zustimmung in einem Organspendeausweis vorliegt oder von den nächsten Angehörigen erteilt wird, wird in diesen Fällen die Organspende durchgeführt.“ Die Betreuung der Angehörigen liegt dem Intensivpersonal am UKS besonders am Herzen. Dafür wurde in Homburg ein Weiterbildungsprogramm entwickelt, welches das Personal auf den Umgang mit den Angehörigen in dieser schwierigen Situation vorbereitet.
80 Prozent der Bundesbürger und der Bürger im Saarland stehen der Organspende grundsätzlich positiv gegenüber, aber nur rund 18 Prozent haben tatsächlich einen Organspendeausweis. Dies zeigt, dass viele Unsicherheiten und Vorurteile bestehen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine konkrete Entscheidung in einem Organspendeausweis zu dokumentieren. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit muss bestehenden Vorurteilen in der Bevölkerung entgegen gewirkt werden. Dies betrifft insbesondere die Angst, zu früh für Tod erklärt zu werden, wenn man einen Organspendeausweis hat und auch die Angst nicht tot zu sein, wenn der Hirntod eingetreten ist.
Jeder kann in die Situation geraten entweder selbst ein Organ zu benötigen, oder als Angehöriger über eine Organspende eines Verstorbenen entscheiden zu müssen. In diesen Fällen ist es für die Angehörigen und für die behandelnden Ärzte eine deutliche Erleichterung, wenn sie den Willen des Verstorbenen kennen.
Ziel aller Aufklärungskampagnen – auch am Tag der Organspende 2010 - muss es sein, dass sich jeder zu Lebzeiten intensiv mit dem Thema Organspende und Transplantationsmedizin beschäftigt, seine Entscheidung trifft und diese in der Familie kommuniziert. Ein wichtiger Ansatzpunkt für eine konzentrierte Öffentlichkeitsarbeit ist die Aufklärungsarbeit in den Schulen.
Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Organspende
1. Was muss ich tun, wenn ich Organspender werden will?
Sie müssen lediglich einen Organspendeausweis ausfüllen und Ihre Entscheidung mit Ihren nächsten Angehörigen besprechen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie unter www.dso.de/, in vielen Arztpraxen und bei Ihrem Apotheker. Sie können den Ausweis aber auch beim gebührenfreien Info-Telefon Organspende der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Deutschen Stiftung Organtransplantation unter der Nummer 0800 / 90 40 400 bestellen.
2. Welche Voraussetzungen müssen für eine Organentnahme erfüllt sein?
Zunächst muss geprüft werden, ob die Organe für eine Transplantation geeignet sind. Bevor Organe entnommen werden können, muss die Einwilligung entweder des Verstorbenen oder seiner Angehörigen dafür vorliegen. Außerdem müssen zwei erfahrene Intensivmediziner unabhängig voneinander den Hirntod des Patienten festgestellt haben. Dabei gelten die besonders strengen Richtlinien der Bundesärztekammer. Die Ärzte, die den Hirntod diagnostizieren, dürfen nicht selbst an der Organentnahme oder Transplantation beteiligt sein.
3. Wenn ich lebensbedrohlich erkrankt bin, wird dann trotz Organspendeausweis alles Mögliche für mich getan?
Selbstverständlich ist es das Ziel ärztlichen Handelns, das Leben des Patienten zu retten. Notärzte, Rettungsteams und Intensivmediziner werden immer alles tun, um Ihren Gesundheitszustand zu stabilisieren. Die Frage nach der Organspende stellt sich erst nachdem alle therapeutischen Maßnahmen zur Lebensrettung ausgeschöpft wurden und die Ärzte den Hirntod des Patienten festgestellt haben.
4. Welche (Vor-)Erkrankungen schließen eine Organspende aus?
Auf eine Organspende wird verzichtet, wenn Tumorerkrankungen oder Infektionen beim Organspender vorliegen, die den Organempfänger gefährden könnten.
5. Welche Organe können gespendet werden und kann ich meine Erklärung zur Organspende auf bestimmte Organe beschränken?
Entnommen werden können Nieren, Lungen, Herz, Leber, Bauchspeicheldrüse, Darm aber auch Gewebe wie die Hornhaut der Augen, Herzklappen und andere Gewebe.
Auf dem Organspendeausweis haben Sie aber ausdrücklich die Möglichkeit, bestimmte Organe oder Gewebe von der Spende auszunehmen, wenn Sie dies wünschen.
6. Muss ich mich entscheiden — wenn nicht, wer entscheidet dann nach meinem Tod?
Sie müssen sich nicht entscheiden, aber es hilft den Angehörigen ungemein, wenn sie wissen, wie Sie sich zu Lebzeiten entschieden haben. Wenn Sie sich nicht erkennbar entschieden haben, dürfen Ihnen nach dem Tod nicht ohne weiteres Organe entnommen werden. In diesem Falle muss eine andere Person entscheiden, in der Regel ein nächster Angehöriger, wie der Ehegatte, ein volljähriges Kind, die Mutter oder der Vater. Bei dieser Entscheidung soll Ihr mutmaßlicher Wille beachtet werden. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie mit Ihren Angehörigen über das Thema Organspende und Ihre Entscheidung sprechen. Ein nächster Angehöriger ist allerdings nur dann zur Entscheidung befugt, wenn er in den letzten beiden Jahren vor Ihrem Tod persönlichen Kontakt mit Ihnen hatte. Ob dies der Fall war, muss der Arzt im Gespräch mit den Angehörigen feststellen.
Sie können aber auch schriftlich eine andere Person Ihres Vertrauens bestimmen, die nach Ihrem Tod für Sie über die Organentnahme entscheidet. Ihre nächsten Angehörigen sind dann nicht mehr entscheidungsbefugt.
7. Ab und bis zu welchem Alter kann ich eine Erklärung abgeben?
Ein Widerspruch zur Organspende kann ab dem vollendeten 14., die Einwilligung in die Organspende oder die Übertragung der Entscheidung auf eine Person des Vertrauens kann ab dem vollendeten 16. Lebensjahr abgegeben werden. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich; entscheidend ist, dass die Minderjährigen die Tragweite ihrer Entscheidung verstehen. Eine feste Altersgrenze nach oben gibt es nicht.
8. Kann ich meine Entscheidung ändern?
Ja. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern. Vernichten Sie in diesem Fall den alten Ausweis und füllen Sie einen neuen aus. Vor Ihrer geänderten Entscheidung sollten Sie auf jeden Fall Ihre Angehörigen unterrichten.
9. Wie werden die Organe verteilt?
Die zur Spende frei gegebenen Organe werden nach der Entnahme über die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant in Leiden/Niederlande als Vermittlungsstelle entsprechend der Richtlinien der Bundesärztekammer an Patienten auf der Warteliste vermittelt. Dabei werden ausschließlich medizinische Kriterien herangezogen, also nicht etwa Geld oder Status eines potentiellen Empfängers. Die wichtigsten Auswahlkriterien sind die zu erwartende Erfolgsaussicht der Transplantation und die Wartezeit des Patienten, aber auch medizinische Kriterien wie die Blutgruppen- oder Gewebeübereinstimmung zwischen Spender und Empfänger.
10. Können Angehörige den Verstorbenen nach der Organentnahme sehen?
Ja. Die Angehörigen können in jeder gewünschten Weise vom Verstorbenen Abschied nehmen. Nach der Organentnahme wird der Leichnam in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben, die Operationswunde wird wie nach jeder Operation verschlossen.
Kontakt:
PD Dr. med. Dietmar Mauer
Leiter des PSB
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Universitätsklinikum des Saarlandes
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